Erfahren Sie, wie die One-Stop-Shop (OSS)-Regelung, die Deemed Supplier-Regeln und die automatisierte E-Rechnungsstellung Ihre Verkäufe in der Eurozone beeinflussen.
Die EU One-Stop-Shop (OSS)-Verordnung schreibt vor, dass die Umsatzsteuer auf Basis des Ziellandes des Kunden berechnet wird. Stellen Sie sicher, dass Ihr Produktpreis die entsprechenden regionalen Umsatzsteuerpuffer enthält.
Wenn eine Marke außerhalb der EU über einen digitalen Marktplatz an EU-Kunden verkauft, gilt der Marktplatz rechtlich als Lieferant und ist für die Erhebung der Umsatzsteuer zum Steuersatz des Kunden-Ziellandes verantwortlich.
Salp generiert automatisch konforme elektronische Rechnungen im UBL 2.1-Standard (XML) und im PDF-Format für jede Fulfillment-Synchronisation, unter Verwendung Ihrer rechtlichen Steuernummer (TIN) und Ihres Firmennamens.